Finanzen

Unterlagen zum Jahresabschluss 2015

Der Beschluss der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2015/2016 erfolgte am 17.12.2015 (VI/2015/078) sowie in Form der 1. Änderung am 26.05.2016 (VI/2016/016) durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV). Die vorliegende Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtige Bestandteile in Form des nach § 63 Absatz 5 BbgKVerf aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes.

Die für das Inkrafttreten der Satzung erforderliche Genehmigung wurde gemäß Schreiben des Landrates des Landkreises Elbe-Elster vom 29.06.2016 versagt. Die Begründung hierfür lag einerseits in dem nicht langfristig darzustellenden Haushaltsausgleich sowie der gegebenen Unwägbarkeiten aufgrund der nicht vorliegenden Jahresabschlüsse. Damit bestand fortlaufend eine vorläufige Haushaltsführung gemäß § 69 BbgKVerf.

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