Erweiterung der Pufferzone und weitere Anordnungen
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hat auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Meißen, auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung – SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung, in Form einer amtlichen Bekanntmachung eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Diese regelt unter anderem die Erweiterung der Pufferzone, Anordnungen an Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone, Vorgaben an die Schweinehalter*innen in der Sperrzone sowie Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone.
Den Volltext zur amtlichen Bekanntmachung finden Sie im Anhang: