Beschlussfassung

Beschlüsse des Monates September

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Sonder-Hauptausschusssitzung am 24.07.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

 

Beschluss VI/2017/080

Befristete Einstellung eines Mitarbeiters

 

Beschluss VI/2017/078

Vergabe von Leistungen zur Sturmschadenbeseitigung Reißdamm

 

Beschluss VI/2017/079

Vergabe von Leistungen zur Sturmschadenbeseitigung Stadtpark

 

Dieter Herrchen
Bürgermeister

 

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 18.09.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

 

Beschluss VI/2017/086

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Flurstücks 277/2 in der Gemarkung Elsterwerda, gelegen an der Schillerstraße

Die kommunale Entbehrlichkeit des nachfolgend aufgeführten Flurstücks wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 2, Flurstück 277/2, Größe 75 qm.

 

Dieter Herrchen
Bürgermeister

 

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

 

Beschluss VI/2017/076

Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2011

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011.

 

Beschluss VI/2017/077

Jahresabschluss 31.12.2011 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss VI/2017/081

Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2012

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012.

 

Beschluss VI/2017/082

Jahresabschluss 31.12.2012 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss VI/2017/083

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda – Abwägungsbeschluss –

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda, werden entsprechend Anlage – Abwägungsprotokoll – mit Beschluss abgewogen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

Beschluss VI/2017/084

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda – Feststellungsbeschluss –

1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda in der vorliegenden Fassung August 2017.

2.Die Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die 2. Fortschreibung des Landschaftsplanes werden gebilligt.

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Plan auszufertigen und die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen:

  1. a) Wo die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
  2. b) Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie über Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

 

Informationsbeschluss VI/2017/085

Kenntnisnahme des Prüfberichtes zur unvermuteten Kassenprüfung 2017

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gem. § 103 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster zur unvermuteten Kassenprüfung bei der Stadt Elsterwerda für das Haushaltsjahr 2017 nach § 102 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 i.V.m. § 101 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur Kenntnis.

 

Dieter Herrchen
Bürgermeister