Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Sonder-Hauptausschusssitzung am 24.07.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2017/080
Befristete Einstellung eines Mitarbeiters
Beschluss VI/2017/078
Vergabe von Leistungen zur Sturmschadenbeseitigung Reißdamm
Beschluss VI/2017/079
Vergabe von Leistungen zur Sturmschadenbeseitigung Stadtpark
Dieter Herrchen
Bürgermeister
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 18.09.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2017/086
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Flurstücks 277/2 in der Gemarkung Elsterwerda, gelegen an der Schillerstraße
Die kommunale Entbehrlichkeit des nachfolgend aufgeführten Flurstücks wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 2, Flurstück 277/2, Größe 75 qm.
Dieter Herrchen
Bürgermeister
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2017/076
Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2011
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011.
Beschluss VI/2017/077
Jahresabschluss 31.12.2011 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Beschluss VI/2017/081
Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2012
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012.
Beschluss VI/2017/082
Jahresabschluss 31.12.2012 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Beschluss VI/2017/083
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda – Abwägungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda, werden entsprechend Anlage – Abwägungsprotokoll – mit Beschluss abgewogen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Beschluss VI/2017/084
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda – Feststellungsbeschluss –
1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda in der vorliegenden Fassung August 2017.
2.Die Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die 2. Fortschreibung des Landschaftsplanes werden gebilligt.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Plan auszufertigen und die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen:
- a) Wo die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elsterwerda von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.
- b) Auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie über Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Informationsbeschluss VI/2017/085
Kenntnisnahme des Prüfberichtes zur unvermuteten Kassenprüfung 2017
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gem. § 103 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster zur unvermuteten Kassenprüfung bei der Stadt Elsterwerda für das Haushaltsjahr 2017 nach § 102 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 i.V.m. § 101 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur Kenntnis.
Dieter Herrchen
Bürgermeister