Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
das Ordnungsamt möchte Sie über eine wichtige Änderung für die Anmeldung von Hunden ab dem 01.02.2025 informieren.
Für die ordnungsbehördliche Meldung von Hunden muss ab dem 01.02.2025 eine Gebühr erhoben werden. Die Gebühren werden auf Grundlage der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK Tarifstelle 8.4.1 in einer Höhe von 15,- Euro erhoben.
Bei der ordnungsbehördlichen Meldung hat der Halter folgendes zu beachten:
Die Halterin oder der Halter eines Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich das Halten des Hundes anzuzeigen. Die Rasse, das Wurfdatum sowie die Farbe des Hundes und die unveränderliche Nummer des Mikrochips sind mitzuteilen und auf Anforderung erforderliche Nachweise zu erbringen. Etwaige für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände sowie der Name, bei natürlichen Personen auch Vorname, Geburtstag und Geburtsort sowie die gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters sind zusammen mit der Anzeige nach Satz 1 mitzuteilen. Zu den maßgeblichen Umständen zählen auch Feststellungen über die Gefährlichkeit des Hundes und Ordnungsverfügungen anderer örtlicher Ordnungsbehörden, in denen zur Gefährlichkeit des Hundes Auflagen ergangen sind.
Zur Erinnerung und nochmaligen Information, seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten, damit ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund dauerhaft mit einem Microchip-Transponder zu kennzeichnen und ordnungsbehördlich zu melden.
Hierbei spielt weder die Rasse, die Größe noch das Alter eine Rolle, es muss die Haltung des Hund beim Ordnungsamt angezeigt werden.