Hundehalterverodnung

Zum 01.07.2024 ist die neue Hundehalteverordnung (HundhV) des Landes Brandenburg in Kraft getreten
Was bedeutet das konkret?
Mit der neuen Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, müssen alle Hunde nach der achten Lebenswoche dauerhaft mit einem Microchip-Transponder gekennzeichnet werden.
Zusätzlich zur steuerlichen Meldung, müssen alle Hunde unverzüglich ordnungsbehördlich gemeldet werden.
Die ordnungsbehördliche Meldung muss Rasse, Wurfdatum, Farbe, die unveränderliche Nummer des Microchips und die persönlichen Daten des Halters enthalten und erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Elsterwerda.
Für alle Neuanmeldungen kann dies in einem Formular mit der steuerlichen Meldung erfolgen, indem der Hundehalter bei der steuerlichen Anmeldung zustimmt, dass die Daten an das Ordnungsamt weitergeleitet werden.
Für die Halter aller bisher nur steuerlich gemeldeten Hunde bedeutet dies, dass die ordnungsbehördliche Meldung bis spätestens 31.10.2024 erfolgen muss. Die ordnungsbehördliche Meldung erfolgte bisher nur für Hunde mit einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm, über den Nachweis der Zuverlässigkeit mittels des Führungszeugnisses für Hundehaltung.

Mit der neuen Hundehalteverordnung sind Hunde nicht wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Nach der neuen Hundehalterverordnung gelten Hunde erst dann als gefährlich, wenn sie:

  • über das natürliche Maß hinaus menschen- und tiergefährdende Eigenschaften besitzen oder
  • durch Biss Menschen oder Tiere geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein oder
  • unkontrolliert Wild oder andere Tiere reißen, hetzen oder
  • ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet oder in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.

Das Ordnungsamt prüft die angezeigten Vorfälle und unter Berücksichtigung aller vorliegenden Hinweise stellt es bei Vorliegen der Voraussetzungen die Gefährlichkeit fest. Hierfür kann das Ordnungsamt das Veterinäramt oder eine andere sachverständige Person auf Kosten des Halters beauftragen.

Weiterhin ist die Leinenpflicht in der neuen Hundehalterverordnung geregelt. Dies bedeutet Hunde sind grundsätzlich angeleint zu führen.

Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen führt, hat die durch das Tier verursachten Verunreinigungen (Hundekot) unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierfür finden Hundehalter im gesamten Stadtgebiet „Tütenspender“ und Abfallbehälter.

https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_II_42_2024.pdf