Wald news

Förderrichtlinie zur Unterstützung von Waldbesitzern

Nachhaltigkeitsprämie für private und kommunale Waldbesitzer in Höhe von insgesamt 500 Millionen EUR vorgesehen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat darüber informiert, dass eine Nachhaltigkeitsprämie für den Wald von insgesamt 500 Millionen Euro entwickelt wurde, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Die Förderrichtlinie wird am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht, ab Ende der Woche können die Hilfen abgerufen werden.


Das BMEL hat dazu wie folgt ausgeführt:

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.

Wer wie Hilfe erhält:
  • Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kom-munale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de
  • Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.


Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpaktes „Wald & Holz“ in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind vorgesehen für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und um das Bauen mit Holz zu fördern. Bereits Anfang November wurde aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Millionen Euro gestartet, mit dem Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.


Die Nachhaltigkeitsprämie und das Investitionsprogramm ergänzen die bereits vom BMEL und den Ländern auf den Weg gebrachten Hilfen für den Wald im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Ag-rarstruktur und Küstenschutz (GAK) in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Davon entfällt der Löwenanteil mit 478 Millionen Euro auf den Bund. Die GAK-Hilfen werden sehr gut angenommen und kommen auf der Fläche an, reichen aber angesichts der massiven Waldschäden nicht aus.“

Weitere Unterstützung des BMEL
Der Geschäftsführer
Stephensonstraße 4
14482 Potsdam
Telefon: 03 31 / 7 43 51-0
Telefax: 03 31 / 7 43 51-33

Quelle: Rundschreiben 285/2020 des Städte- und Gemeindebund Brandenburg