Allgemein-News

Beschlüsse für den Monat Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 13.05.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VI/2019/032

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit nachfolgender Grundstücke: Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstück 49/13 und 48/35, gelegen im Wohngebiet „Roseneck“

Die kommunale Entbehrlichkeit der nachfolgend benannten Grundstücke wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstück 49/13, Wohnbaufläche, Größe von 449 qm; Flurstück 48/35, Wohnbaufläche, Größe von 449 qm.

Beschluss VI/2019/034

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Flurstücks 96/1, Flur 2, Gemarkung Elsterwerda, Hainichenstraße 2a

Die kommunale Entbehrlichkeit des nachfolgend benannten Grundstücks wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 2, Flurstück 96/1, Wohnbaufläche, Fläche 863 qm.

Beschluss VI/2019/036

Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit einer Teilfläche des Grundstücks 54/1 der Flur 4 in der Gemarkung Elsterwerda, gelegen an der Berliner Straße

Die kommunale Entbehrlichkeit einer Teilfläche des nachfolgend benannten Grundstücks wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 4, Flurstück 54/1, Verkehrsfläche, Teilfläche von ca. 220 qm.

Beschluss VI/2019/033

Verkauf von Grundstücken in der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda

Beschluss VI/2019/035

Verkauf eines Grundstücks in der Flur 2 der Gemarkung Elsterwerda

Beschluss VI/2019/037

Tausch von Grundstücksflächen in der Flur 4 der Gemarkung Elsterwerda

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VI/2019/030

Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2014

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014.

Beschluss VI/2019/031

Jahresabschluss 31.12.2014 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem zu diesem Zeitpunkt amtierenden Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

Anja Heinrich

Bürgermeisterin

Der nachfolgend aufgeführte Beschluss, der in der Hauptausschusssitzung am 23.05.2019 gefasst wurde, wird hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss VI/2019/038

Friedrich-Starke Grundschule; Vergabe von Bauleistungen – Schallschutz in Klassenräumen

Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen, die Bauleistung „Schallschutz in Klassenräumen – Anbringen einer Gewirkedecke in Akustik-Ausführung“ mit einem Wertumfang in Höhe von 20.386,44 Euro an die Firma malernoch zu vergeben.

Anja Heinrich

Bürgermeisterin