Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 13.05.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2019/032
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit nachfolgender Grundstücke: Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstück 49/13 und 48/35, gelegen im Wohngebiet „Roseneck“
Die kommunale Entbehrlichkeit der nachfolgend benannten Grundstücke wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 1, Flurstück 49/13, Wohnbaufläche, Größe von 449 qm; Flurstück 48/35, Wohnbaufläche, Größe von 449 qm.
Beschluss VI/2019/034
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Flurstücks 96/1, Flur 2, Gemarkung Elsterwerda, Hainichenstraße 2a
Die kommunale Entbehrlichkeit des nachfolgend benannten Grundstücks wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 2, Flurstück 96/1, Wohnbaufläche, Fläche 863 qm.
Beschluss VI/2019/036
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit einer Teilfläche des Grundstücks 54/1 der Flur 4 in der Gemarkung Elsterwerda, gelegen an der Berliner Straße
Die kommunale Entbehrlichkeit einer Teilfläche des nachfolgend benannten Grundstücks wird festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 4, Flurstück 54/1, Verkehrsfläche, Teilfläche von ca. 220 qm.
Beschluss VI/2019/033
Verkauf von Grundstücken in der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda
Beschluss VI/2019/035
Verkauf eines Grundstücks in der Flur 2 der Gemarkung Elsterwerda
Beschluss VI/2019/037
Tausch von Grundstücksflächen in der Flur 4 der Gemarkung Elsterwerda
Anja Heinrich
Bürgermeisterin
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2019/030
Bestätigung des geprüften Ergebnisses des Jahresabschlusses der Stadt Elsterwerda zum 31.12.2014
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014.
Beschluss VI/2019/031
Jahresabschluss 31.12.2014 – Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dem zu diesem Zeitpunkt amtierenden Bürgermeister, Herrn Dieter Herrchen, für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Anja Heinrich
Bürgermeisterin
Der nachfolgend aufgeführte Beschluss, der in der Hauptausschusssitzung am 23.05.2019 gefasst wurde, wird hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2019/038
Friedrich-Starke Grundschule; Vergabe von Bauleistungen – Schallschutz in Klassenräumen
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen, die Bauleistung „Schallschutz in Klassenräumen – Anbringen einer Gewirkedecke in Akustik-Ausführung“ mit einem Wertumfang in Höhe von 20.386,44 Euro an die Firma malernoch zu vergeben.
Anja Heinrich
Bürgermeisterin