Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda
Der nachfolgend aufgeführte Beschluss, der in der Hauptausschusssitzung am 12.02.2018 gefasst wurde, wird hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2018/013
Verkauf einer Teilfläche in der Flur 2 der Gemarkung Elsterwerda
Anja Heinrich
Bürgermeisterin
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2018 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2018/012
Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“ der Stadt Elsterwerda – Satzungsbeschluss über die räumliche Teilaufhebung der Veränderungssperre
1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der §§ 14, 16, 17 Abs. 4 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 30 „Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg“.
2.Die Satzung über die Teilaufhebung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen, § 16 Abs. 2 BauGB.
Beschluss VI/2018/017
Vergabe von Bauleistungen – Grunderneuerung der Ackerstraße
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage der geprüften Submissionsunterlagen, die Bauleistungen Straßenbauarbeiten und Regenwasserkanal Lose 1 – 3 mit einem Wertumfang in Höhe von 389.432,49 € an die Fa. SGL mbH Lauchhammer zu vergeben.
Anja Heinrich
Bürgermeisterin