Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 06.12.2021 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit einer Teilfläche des Grundstücks: Gemarkung Elsterwerda Flur 5, Flurstück 96/7
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 5
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 1
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/083
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Grundstücks: Gemarkung Elsterwerda, Flur 9, Flurstück 17/3 – Berliner Straße
Die kommunale Entbehrlichkeit der nachfolgend genannten Teilfläche des Flurstücks wird hiermit festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 9, Flurstück 17/3, Größe ca. 2.150 qm, Lage: Berliner Straße
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 5
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/034
Feststellung der kommunalen Entbehrlichkeit des Grundstücks: Gemarkung Elsterwerda, Flur 6, Flurstück 252, gelegen an der Bergstraße
Die kommunale Entbehrlichkeit des nachfolgend aufgeführten Flurstücks wird hiermit festgestellt: Gemarkung Elsterwerda, Flur 6, Flurstück 252, Größe 50 qm
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/082
Verkauf Flurstück 252, Flur 6 der Gemarkung Elsterwerda
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/084
Verkauf Teilfläche Flurstück 17/3, Flur 9, Gemarkung Elsterwerda – Berliner Straße
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 5
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Anja Heinrich
Bürgermeisterin
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2021/081
Personelle Veränderung der Besetzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Bauwesen, Planung, Grundstücks- und Umweltangelegenheiten mit sachkundigen Einwohnern
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beruft Herrn Dirk Wiedemann als sachkundigen Einwohner für die SPD-Fraktion in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bauwesen, Planung, Grundstücks- und Umweltangelegenheiten.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/086
Bebauungsplan Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda – Abwägungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda werden von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend dem Abwägungsprotokoll – siehe Anlage 1 Abwägungsprotokoll – abgewogen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/087
Bebauungsplan Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda – Satzungsbeschluss –
1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 37 „Wohnbebauung Stolzenhainer Straße – Kotschka“ der Stadt Elsterwerda in der Fassung November 2021 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. Auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens-, Form- oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüche und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/088
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark West“, Bereich OSZ Berliner Straße Nr. 52 der Stadt Elsterwerda – Abwägungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belang sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark West“, Bereich OSZ Berliner Straße Nr. 52 der Stadt Elsterwerda werden von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend dem Abwägungsprotokoll – siehe Anlage 1 – abgewogen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/089
5.Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark West“, Bereich OSZ Berliner Straße Nr. 52 der Stadt Elsterwerda – Satzungsbeschluss –
1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark West“, Bereich OSZ Berliner Straße Nr. 52 der Stadt Elsterwerda in der Fassung November 2021 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. Auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens-, Form- oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüche und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/090
Widmung eines Parkplatzes an der Wallstraße /Ecke Hauptstraße in Elsterwerda
1.Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 6 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der derzeit gültigen Fassung die Widmung des erworbenen Grundstücks in der Gemarkung Elsterwerda, Flur 4, Flurstück 1011 für den öffentlichen Verkehr mit folgendem Inhalt:
Straßengruppe: Sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 Nr. 2 BbgStrG
Funktion: öffentlicher Parkplatz
Träger der Straßenbaulast: Stadt Elsterwerda
Besonderheiten: Benutzerkreis PKW und Krafträder
2.Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren der Widmung gem. § 6 BbgStrG durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/091
Absichtserklärung zur Teileinziehung eines Abschnittes der Gemeindestraße „Hainichenstraße“ in Elsterwerda
Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 8 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der derzeit gültigen Fassung die nachfolgende Absichtserklärung:
Die Stadt Elsterwerda beabsichtigt als Straßenbaulastträger nach § 8 Abs. 2 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) die Widmung des Abschnittes 40 der Gemeindestraße „Hainichenstraße“, geführt unter der Straßennummer 12062124-01350 im Straßenverzeichnis der Stadt Elsterwerda, entsprechend der als Anlage biegefügten Übersichtskarte durch Teileinziehung nachträglich zu beschränken.
Demnach soll das Befahren des Straßenabschnittes für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas sowie für Kraftwegen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge untersagt werden. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Fahrzeuge von Land- und Forstwirtschaft. Die Teileinziehung erfolgt im Interesse des öffentlichen Wohls und aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Anliegerverkehr zur / von der „Schleinitzsiedlung“ sowie darüberhinausgehender Verkehr kann das weitere öffentliche Straßennetz „Kiesgrubenweg“ und den grundhaft ausgebauten Straßenabschnitt des „Schleinitzweges“ zum Erreichen der Ziele nutzen.
Die Absicht zur Teileinziehung des Abschnittes 40 der Gemeindestraße „Hainichenstraße“ ist gemäß § 8 Abs. 3 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) öffentlich bekannt zu machen.
Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren der zur Teileinziehung gem. § 8 Abs. 3 BbgStrG durchzuführen.
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/092
Absichtserklärung zur Teileinziehung von Abschnitten der Gemeindestraßen „Lindenweg“ und „Roseneck“ in Elsterwerda
Die SVV Elsterwerda beschließt nach § 8 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) in der in der derzeit gültigen Fassung die nachfolgende Absichtserklärung:
Die Stadt Elsterwerda beabsichtigt als Straßenbaulastträger nach § 8 Abs. 2 Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) die Widmung der Abschnitte 50, 60 und 70 der Gemeindestraße „Lindenweg“, geführt unter der Straßennummer 12062124-01205 im Straßenverzeichnis der Stadt Elsterwerda sowie der Gemeindestraße „Roseneck“, geführt unter der Straßennummer 12062124-01221 im Straßenverzeichnis der Stadt Elsterwerda, entsprechend der als Anlage beigefügten Übersichtskarte durch Teileinziehung nachträglich zu beschränken. Demnach soll das Befahren der Straßen für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Masse von mehr als 7,5 Tonnen untersagt werden. Der Lieferverkehr ist freizustellen. Darüberhinausgehender Verkehr kann das weitere öffentliche Straßennetz zum Erreichen der Ziele nutzen.
Die Teileinziehung erfolgt im Interesse des öffentlichen Wohls und aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Die Absicht zur Teileinziehung von Abschnitten der Gemeindestraße „Lindenweg“ und der Gemeindestraße „Roseneck“ ist gemäß § 8 Abs. 3 brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) öffentlich bekannt zu machen.
Die Straßenbaubehörde der Stadt Elsterwerda wird beauftragt, das Verfahren der zur Teileinziehung gem. § 8 Abs. 3 BbgStrG durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/093
Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Elsterwerda für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse (Aufwandsentschädigungssatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Elsterwerda für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse (Aufwandsentschädigungssatzung).
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/094
Benennung eines touristischen Weges
Die Stadt Elsterwerda ist Eigentümer des Weges zwischen Elsterbrücke und Seminarbrünnlein. Dieser Weg wird den touristischen Namen „Ermelinde-Schneider-Weg“ führen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Abweichender Beschluss: 0
Anja Heinrich
Bürgermeisterin
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 16.12.2021 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VII/2021/095
Vergabe von Bauleistungen – Einbau eines Aufzuges im Rathaus: Los 1 Bauarbeiten (Rohbau und Ausbau)
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses, die Bauleistung – Einbau eines Aufzuges im Rathaus: Los 1 Bauarbeiten (Rohbau und Ausbau mit einem Wertumfang von 133.026,32 Euro an die Fa. Bauunternehmen Hofmann GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/096
Vergabe von Bauleistungen – Einbau eines Aufzuges im Rathaus: Los 2 Elektro- und Brandschutzinstallation
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses, die Bauleistung – Einbau eines Aufzuges im Rathaus: Los 2 Elektro- und Brandschutzinstallation mit einem Wertumfang von 40.784,81 Euro an die Fa. EMS GmbH Lauchhammer & Co. KG zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VII/2021/097
Vergabe von Bauleistungen – Einbau eines Aufzuges im Rathaus: Los 3 Aufzug
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda beschließt auf der Grundlage des geprüften Submissionsergebnisses, die Bauleistung – Einbau eines Aufzuges im Rathaus: Los 3 Aufzug mit einem Wertumfang von 41.835,63 Euro an die Fa. Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Anja Heinrich
Bürgermeisterin