Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Hauptausschusssitzung am 16.04.2018 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2018/023
Gewährung eines Erfrischungsgeldes an die berufenen Mitglieder der Wahlvorstände der am 22.04.2018 stattfindenden Wahl zum Landrat und einer möglichen Stichwahl am 06.05.2018
Der Hauptausschuss der Stadt Elsterwerda stimmt der Gewährung eines Erfrischungsgeldes an die berufenen Mitglieder der Wahlvorstände zur Wahl des Landrats am 22.04.2018 und einer möglich Stichwahl am 06.05.2018 wie folgt zu:
20,00 EUR für Wahlvorsteher
15,00 EUR für Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VI/2018/029
Verkauf eines Grundstücks im Wohnbaugebiet „Horstweg“
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 8
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2018/015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerda – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss –
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerda, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung nebst Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und Außenlärmbetrachtung wird in der vorliegenden Fassung März 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerda in der Fassung März 2018 sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Bebauung am Kiesgrubenweg“ der Stadt Elsterwerda aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VI/2018/024
Kenntnisnahme über den über- und außerplanmäßigen Aufwand und über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen der Stadt Elsterwerda im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 (Stand 05.03.2018)
Gemäß § 70 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I, Nr. 32), wird der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda die Übersicht aller im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und/oder Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 öffentlich zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Beschluss VI/2018/025
Kenntnisnahme über den über- und außerplanmäßigen Aufwand und über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen der Stadt Elsterwerda im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 (Stand 05.03.2018)
Gemäß § 70 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I, Nr. 32), wird der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda die Übersicht aller im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und/oder Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 öffentlich zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Beschluss VI/2018/030
Mitgliedschaft im Tourismusverband Elbe-Elster-Land e.V.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die Mitgliedschaft im Tourismusverband Elbe-Elster-Land e.V. zum 01.05.2018 mit einem Jahresmitgliedsbeitrag von 1.000,- Euro.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VI/2018/031
Beschluss zur vollständigen Auszahlung des kommunalen Zuschusses an den Erlebnis- und Miniaturenpark
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda stimmt der vollständigen Auszahlung der mit Sperrvermerk versehenen Mittel an den Erlebnis- und Miniaturenpark für das Jahr 2018 zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
Abweichender Beschluss: 0
Beschluss VI/2018/026
Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Hier: Gewerbe- und Gründerzentrum Elsterwerda GmbH – Überblick Beschlussfassungen Beirat und Gesellschafterversammlungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Überblick über die durch den Beirat und die Gesellschafterversammlung der Gewerbe- und Gründerzentrum Elsterwerda GmbH gefassten Beschlüsse für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt:19
Anwesend:18
Beschluss VI/2018/027
Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Hier: Haus- und Grundbesitzgesellschaft Elsterwerda mbH – Überblick Beschlussfassungen Gesellschafterversammlungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Überblick über die durch die Gesellschafterversammlung der Haus- und Grundbesitzgesellschaft Elsterwerda mbH gefassten Beschlüsse für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Beschluss VI/2018/028
Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Hier: Stadtwerk Elsterwerda GmbH – Überblick Beschlussfassungen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den in der Anlage beigefügten Überblick über die durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Stadtwerk Elsterwerda GmbH gefassten Beschlüsse für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder gesamt: 19
Anwesend: 18
Anja Heinrich
Bürgermeisterin