Die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse, die in der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 gefasst wurden, werden hiermit gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss VI/2016/058
- Änderung der personellen Besetzung des Hauptausschusses
Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Rudolf Scheibe macht sich eine personelle Neubesetzung des Hauptausschusses für die Fraktion der SPD erforderlich. Die Stadtverordnetenversammlung stellt durch offenen Wahlbeschluss die nachfolgende personelle Besetzung – neben dem Bürgermeister, Herrn Herrchen, als Mitglied und Vorsitzender des Hauptausschusses – fest:
Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
CDU | Patrick Weser | Alfred Janko |
CDU | Siegfried Deutschmann | Claudia Schlegel |
SPD | Helmut Richter | Peggy Weidhaas |
SPD | Klaus Richter | Steffen Kunitz |
Gehre & Piraten | Thomas Gehre | Kerstin Schenkel |
DIE LINKE | Bernd Raum | Hans-Joachim Nickisch |
Beschluss VI/2016/065
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Finanzausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung beruft Herrn Mirko Freigang als sachkundigen Einwohner in den Finanzausschuss.
Beschluss VI/2016/059
Kenntnisnahme über die Änderung der personellen Besetzung des Vorsitzes des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Stadtverordnetenversammlung Elsterwerda nimmt die Änderung der personellen Besetzung des Vorsitzes im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß dem Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion wie folgt zur Kenntnis: Die Fraktion der CDU benennt Herrn Siegfried Deutschmann als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Beschluss VI/2016/051
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerk Elsterwerda GmbH
Auf der Grundlage des § 97 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007, in der zuletzt gültigen Fassung, i.V.m. § 10 des Gesellschaftervertrages der Stadtwerk Elsterwerda GmbH bestellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda folgende Vertreter der Stadt Elsterwerda im Aufsichtsrat der Stadtwerk Elsterwerda GmbH: durch offene Wahl
Mitglied | Stellvertreter | |
Hauptverwaltungsbeamter | Bürgermeister | Stellv. Bürgermeister |
Stadtverordneter | Klaus Richter |
Beschluss VI/2016/062
Weisung der Stadtverordnetenversammlung zum Abstimmverhalten in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda
Hier: Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2017/2018
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda ermächtigt den Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda der Gebührenveränderung auf der Grundlage der bereits übermittelten Kalkulationsergebnisse für den Kalkulationszeitraum 2017/2018 zuzustimmen.
Beschluss VI/2016/061
Gefahrenabwehrbedarfsplan der Stadt Elsterwerda (Fortschreibung)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda beschließt die Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Stadt Elsterwerda auf der Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse nach § 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG).
Beschluss VI/2016/063
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Elsterwerda „Konversion Technikstützpunkt der ehemaligen LPG-Einheit Elsterwerda“ – Entwurfs- und Offenlagebeschluss –
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 29 der Stadt Elsterwerda „Konversion Technikstützpunkt der ehemaligen LPG-Einheit Elsterwerda“ in der vorliegenden Fassung September 2016, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt..
- Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der zur Verfügung stehenden umweltrelevanten Informationen auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden nach §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen.
In der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist hinzuweisen:
- wo und in welchen Fristen sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann
- dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung fristgemäß hätten geltend gemacht werden können.
Info-Beschluss VI/2016/066
Information über den Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 71 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in verschiedenen Haushaltspositionen des Haushaltes 2016
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda nimmt gemäß § 71 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die aufgrund von erheblichen Mindererträgen (insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer) verfügten Mittelsperren in einzelnen Positionen des Haushaltes 2016 zur Kenntnis.
Info-Beschluss VI/2016/048
Information der Beteiligungsverwaltung gemäß § 98 Nummer 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg; hier: Haus- und Grundbesitzgesellschaft Elsterwerda mbH – Überblick Beschlussfassungen Gesellschafterversammlungen
Beschluss VI/2016/050
Umschuldung eines Kommunaldarlehens – Genehmigung der Eilentscheidung vom 21.07.2016
Dieter Herrchen
Bürgermeister