Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 und Nr. 31 der Stadt Elsterwerda.
Bebauungsplan 30
Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Elsterwerda „Einfamilienhaus E. Kohlmeyer August-Bebel-Straße”
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.04.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Elsterwerda „Einfamilienhaus E. Kohlmeyer August-Bebel-Straße” mit der Beschlussnummer Vl/2016/024 beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage und einem Stellplatz in der August-Bebel-Straße in Elsterwerda. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäߧ 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen. Das Plangebiet liegt in der Flur 1, Flurstück 254/1.
Übersichtsplan zum zukünftigen Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Elsterwerda ,,Einfamilienhaus E. Kohlmeyer August-Bebel-Straße”
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Elsterwerda, den 17. Mai 2016
Dieter Herrchen
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Ich ordne die Bekanntmachung des am 28.04.2016 gefassten Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Elsterwerda „Einfamilienhaus E. Kohlmeyer August-Bebel-Straße” in der Tageszeitung „LAUSITZER RUNDSCHAU” – Lokal-Rundschau Elsterwerda, Bad Liebenwerda, Wahrenbrück, Plessa, Röderland, Mühlberg und Schradenland – an.
Elsterwerda, den 17. Mai 2016
Dieter Herrchen
Hauptamtlicher Bürgermeister
Bebauungsplan 31
Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Elsterwerda „Bebauung am Kiesgrubenweg” Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.04.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Elsterwerda „Bebauung am Kiesgrubenweg” mit der Beschlussnummer Vl/2016/025 beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Gewerbeobjektes, bestehend aus einem Lager- und Ausstellungsgebäude am Kiesgrubenweg in Elsterwerda. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen. Das Plangebiet liegt in der Flur 2, Flurstücke 515, 516, 97/3 sowie Flurstück 554 (Teilfläche).
Übersichtsplan zum zukünftigen Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Elsterwerda „Bebauung am Kiesgrubenweg”
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Elsterwerda, den 17. Mai 2016
Dieter Herrchen
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Ich ordne die Bekanntmachung des am 28.04.2016 gefassten Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Elsterwerda „Bebauung am Kiesgrubenweg” in der Tageszeitung „LAUSITZER RUNDSCHAU” – Lokal-Rundschau Elsterwerda, Bad Liebenwerda, Wahrenbrück, Plessa, Röderland, Mühlberg und Schradenland – an.
Elsterwerda, den 17. Mai 2016
Dieter Herrchen
Hauptamtlicher Bürgermeister