Betreff: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Photovoltaikanlage Biehla“
hier: Bekanntmachung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der öffentlichen Sitzung vom September 2012 -V/2012/074 – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 22 „Photovoltaikanlage Biehla” in der Fassung August 2012 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 in Kraft.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 befindet sich im Gebiet von Biehla am nordwestlichen Stadtrand von Elsterwerda und südlich der Kreisstraße K6209 (Berliner Straße).