Betreff: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 “Gartenstadt” der Stadt Elsterwerda
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Durchführung im beschleunigten Verfahren und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gartenstadt” der Stadt Elsterwerda beschlossen.
Ziel der Planung ist die Überplanung des gesamten Geltungsbereiches des ursprünglichen Vorhabenund Erschließungsplanes „Gartenstadt” aus dem Jahr 1993.
Es ist eine Anpassung des Gebietes an die geänderten Nutzungsanforderungen / -vorstellungen unter wesentlicher Beibehaltung der ursprünglichen Ziele des VEP-Planes 1993, Schaffung von Wohnbauflächen sowie Mischnutzung im westlichen Bereich, beabsichtigt. Mit dem Verfahren soll eine Loslösung von den starren Vorgaben des damaligen Planes erreicht und eine flexiblere Bebaubarkeit der noch unbebauten Grundstücke ermöglicht werden. Hierzu ist angedacht insbesondere die Parzellenbegrenzung aufzuheben, ebenso wie die Vorgaben zur Anzahl der zu errichtenden Wohngebäude. Beabsichtigt ist die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten und einem Mischgebiet mit entsprechenden Festsetzungen bspw. der Grundflächenzahl, der Baugrenzen und der Höhe der baulichen Anlagen.