Auch im neuen Jahr beginnt für viele Kinder unserer Stadt wieder ein neuer Lebensabschnitt. Ein Lebensabschnitt, mit dem ein Grundstein für das weitere Leben gelegt wird. Das Lesen, Schreiben und Erzählen von Geschichten wie Wilhelm Busch sie geschrieben hat, sollen sie lernen. Aber auch vieles mehr für ihr weiteres Leben. Deshalb möchten wir Sie, liebe Eltern, bitten, die folgenden Termine jetzt schon in Ihrem Kalender zu vermerken und sich mit dem Thema der Grundschulwahl zu beschäftigen.
Anmeldung der Schulanfänger für die Stadt Elsterwerda zum Schuljahr 2020/2021
Höchst erfreulich und belehrend ist es doch für jedermann,
Wilhelm Busch (1832-1908)
wenn er allerlei Geschichten lesen oder hören kann.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger, die bis zum 30. September 2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben in den Grundschulen zu folgenden Terminen:
- Verlässliche Halbtagsgrundschule „Friedrich – Starke“ Elsterwerda – Biehla, Mittelstraße 18
Montag, 13.01.2020 von 08.00 – 14.00 Uhr
Dienstag, 14.01.2020 von 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 15.01.2020 von 08.00 – 14.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule oder
- Elsterschulzentrum Primarstufe und Sekundarstufe I , Schulweg 7 ( vorher Grund- und Oberschule Elsterwerda)
Montag, 13.01.2020 von 08.00 – 14.00 Uhr
Dienstag, 14.01.2020 von 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 15.01.2020 von 08.00 – 14.00 Uhr im Sekretariat der Schule
Das einzuschulende Kind ist zum Anmeldetermin persönlich an der Schule vorzustellen. Bitte die Geburtsurkunde des Kindes und wenn vorhanden, den Negativbescheid (alleiniges Sorgerecht) des Jugendamtes nicht vergessen. Gleichermaßen bitten wir die Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw. den Befreiungsnachweis von dem Verfahren vorzulegen. Das ist der Fall, wenn das Kind an einem sprachtherapeutischen Verfahren teilnimmt und somit ein Nachweis durch einen Logopäden vorgelegt werden kann bzw. ein Kind außerhalb des Landes Brandenburg eine Kita besucht hat.
Wir weisen darauf hin, dass im Nachgang des Anmeldeverfahrens, Ausgleichskonferenzen möglich sind. Das ist der Fall, wenn die Aufnahmekapazität einer Grundschule überschritten wird. Dann entscheidet entsprechend § 2 Abs. 4 der Satzung zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Elsterwerda vom 29.09.2005, veröffentlicht im „Anzeiger für die Stadt Elsterwerda“ Ausgabe 10/2005, die Nähe der Wohnung zur Schule.
Fr. Füssel, Leistungs – und Ordnungsverwaltung Fachbereich 1