Betreff: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 “Zwischen Eichenweg und Krauschützer Mittelweg” der Stadt Elsterwerda
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung September 2018, gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand der Stadt Elsterwerda im Stadtteil Krauschütz, südlich der Schwarzen Elster und östlich der Bundesstraße 8101. Es umfasst die Flurstücke 102, 104, 106, 107, 117, 123, 124 der Flur 13 der Gemarkung Elsterwerda und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt. Begrenzt wird das Plangebiet vom Eichenweg im Norden, im Osten von einem Graben mit Eichensaum sowie einem Solarpark, im Süden vom Krauschützer Mittelweg und im Westen von Flächen einer Recyclingfirma sowie einem Solarpark.