Betreff: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Einfamilienhaus
hier: E. Kohlmeyer, August-Bebel-Straße” Bekanntmachung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der öffentlichen Sitzung vom
31.Mai 2018 – Vl/2018/020 – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Einfamilienhaus E. Kohlmeyer, August-Bebel-Straße“ als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 30 in Kraft.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 befindet sich im Stadtteil Elsterwerda-West und umfasst das Flurstück 254/1 der Flur 1 der Gemarkung Elsterwerda. Begrenzt wird er von der August-Bebel-Straße und dem Förderschulkomplex im Norden, von Gartenland im Osten sowie südlich und westlich vom Mittelgraben.