Betreff: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Konversion Technikstützpunkt der ehemaligen LPG-Einheit“ der Stadt Elsterwerda
hier: Bekanntmachung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der öffentlichen Sitzung vom 27. April 2017 – Vl/2017/011 – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Konversion Technikstützpunkt der ehemaligen LPG-Einheit” in der Fassung Januar 2017 als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 in Kraft.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 befindet sich am südlichen Stadtrand der Stadt Elsterwerda im Stadtteil Krauschütz, südlich der Schwarzen Elster und östlich der Bundesstraße 8101 zwischen dem Eichenweg und dem Krauschützer Mittelweg. Er ist im nachfolgenden Übersichtsplan wiedergegeben