Betreff:
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 “Industrie- und Gewerbepark West” der Stadt Elsterwerda
hier:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Durchführung beschleunigtes Verfahren.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Elsterwerda hat in der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2017 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Industrie- und Gewerbepark-West” beschlossen.
Ziel und Zweck der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist die Überplanung einer festgesetzten Verkehrsfläche sowie im Änderungsbereich die Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet, die Aufhebung der inneren Baugrenzen sowie die Erhöhung der Grundflächenzahl zur Optimierung der Ausnutzbarkeit der verfügbaren Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467 und teilweise 418 der Flur 6 der Gemarkung Elsterwerda. Es wird begrenzt von der Saathainer Straße im Norden, von den Flurstücken 437, 442 und 443 der Flur 6 der Gemarkung Elsterwerda im Osten, vom Flurstück 516 der Flur 6 der Gemarkung Elsterwerda im Süden sowie von den Flurstücken 368/2, 459 und 468 der Flur 6 der Gemarkung Elsterwerda im Westen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung” durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.