Im Folgenden finden Sie nützliche Links zum Thema Grundsteuerreform:
Checkliste für Grundstücks- und Wohnungseigentümer bzw. Erbbauberechtigte
Checkliste für Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Publikation zur Grundsteuer – Grundstücks- und Wohnungseigentum
Publikation zur Grundsteuer – land- und forstwirtschaftliche Flächen
Update vom 21.07.2022:
Informationen für Grundstückseigentümer
Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform
Die Grundstückseigentümer wurden seitens der Finanzämter im Zeitraum Mai bis Juni schriftlich über die Abgabe von Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform informiert.
Grundstückseigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärungen in dem Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt übermitteln. Dazu kann jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot über Mein ELSTER (www.elster.de) genutzt werden.
Die Steuererklärungen zur Grundsteuer sind nicht gegenüber den Kommunen (Stadt, Gemeinde bzw. Amt) abzugeben.
Wesentliche Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten. Sollten Sie auch Eigentümer von Grundtücken in anderen Bundesländern sein, können Sie sich über die Internetseite www.grundsteuerreform.de zu den entsprechenden Informationen der anderen Bundesländer weiterleiten lassen, da es in einigen Bundesländern andere gesetzliche Regelungen zur Grundsteuerreform gibt.
Neben den Onlineinformationsangeboten stehen Ihnen für Fragen zur Grundsteuererklärung eine Grundsteuer-Hotline unter 0331/200600-20 (Mo-Do 09:00 bis 16:00 Uhr, Fr 09:00 bis 14:00 Uhr) sowie ein virtueller Assistent unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Die Servicestellen der Finanzämter bieten besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort (in den Servicestellen) an. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem zuständigen Finanzamt.
Die für Ihre Erklärung erforderlichen Grundstücksdaten können Sie zum Teil auf dem Informationsportal des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg abrufen (www.grundsteuer.brandenburg.de, Informationsportal Grundstücksdaten). Der Kommune liegen spezielle Daten Ihres Grundstücks (wie z.B. Baujahr, Wohn-/Nutzfläche) nicht vor.
Durch die Finanzämter wurden Informationsflyer erstellt. Diese liegen in Kürze für Sie am Empfang des Rathauses aus. Für Grundstückseigentümer, die in den kommenden Wochen einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Elsterwerda erhalten, werden wir diesen Flyer beifügen. Bitte tauschen Sie diese Informationen bei Bedarf auch in Ihrem Nachbarschaftskreis aus. Vielen Dank!
Finanzverwaltung der Stadt Elsterwerda
Rica Reinel-Langner, Kämmerin
Hannes Simon, Sachgebiet Steuern