Führerschein

Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2023

Betroffen sind Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben

Das Straßenverkehrsamt macht darauf aufmerksam, dass Anfang kommenden Jahres für einige Bürgerinnen und Bürger ein Führerscheinumtausch ansteht. Betroffen sind Personen, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben und in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Diese sind verpflichtet, den Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen. Bei den zu tauschenden Dokumenten handelt es sich um Führerscheine aus Papier, die in der DDR bzw. der BRD ausgegeben wurden.

Der Umtausch kann in den Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden oder der Verbandsgemeinde sowie dem Straßenverkehrsamt, Riesaer Straße 17, in Bad Liebenwerda beantragt werden. Hierfür ist der Führerschein vorzulegen. Der Antragssteller muss sich ausweisen können und ein biometrisches Passbild mitbringen. Die Gebühren belaufen sich für den Umtausch auf 25,30 Euro.

Um lange Wartezeiten zu verhindern, bittet das Straßenverkehrsamt darum, bereits jetzt schon den entsprechenden Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen. Der Antrag kann zu den folgenden Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes gestellt werden:

Montag            8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag            8.00 Uhr bis  12.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden und der Verbandsgemeinde sind den entsprechenden Amtsblättern zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung v. 20.04.2022, Landkreis Elbe-Elster