Sportvereine können Förderanträge bis 31. März einreichen
Sport zählt zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Auch wenn die Coronapandemie den regulären Trainings- und Spielbetrieb in Sportvereinen stark einschränkt, möchte der Landkreis Elbe-Elster das Engagement der ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter unterstützen.
In diesem Rahmen weist der Landkreis Elbe-Elster auf die Antragsfrist im Bereich des Nachwuchssports vom 31. März 2021 hin. Detaillierte Angaben zur Antragstellung sind der Richtlinie zur Förderung des Sports vom 9. Juni 2020 zu entnehmen. Anträge sind an die Stabsstelle Strategie, Prävention, Netzwerke (Fachbereich Sportförderung), Ludwig-Jahn-Str. 2, in 04916 Herzberg zu richten. Die entsprechenden Formulare gibt es auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster unter dem Stichwort „Sportförderung“.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster vom 04.03.2021